Die Geschäftsstelle Feuerungskontrolle (GFK) wurde im Herbst 2023 vom «Verband der Feuerungskontrolleure mit eidgenössischem Fachausweis Region Baselland (VFKRBL)» gegründet und wird von Benjamin Wälchli geführt.
Die GFK übernimmt Aufgaben im Bereich der gesetzlich vorgeschriebenen Feuerungskontrolle im Baselland. Sie tut dies im Auftrag des kantonalen Lufthygieneamts, dessen die gesetzliche Aufsicht obliegt. Die Aufgaben der GFK sind mit Partnern wie z.B. Gemeinden vertraglich geregelt.
Der Vertrag regelt das Auftragsverhältnis zur Durchführung der administrativen Arbeiten im Zusammenhang mit der gesetzlich vorgeschriebenen Feuerungskontrollen bei:
- Öl- und Gasfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung bis 1000 kW;
- Holzfeuerungen für naturbelassenes Holz mit einer Feuerungswärmeleistung bis 70 kW. (Emissionsmessung, visuelle Kontrolle)
- regelmässig benutzten Einzelraumfeuerungen, welche nicht durch eine periodische Emissionsmessung kontrolliert werden (visuelle Kontrolle, Beratung).
- ausserordentlichen Feuerungskontrollen im Falle von Klagen
Unsere Tätigkeiten
Die Geschäftsstelle Feuerungskontrolle (GFK) übernimmt Aufgaben im Bereich der gesetzlich vorgeschriebenen Feuerungskontrolle im Baselland. Sie tut dies im Auftrag des kantonalen Lufthygieneamts, dessen die gesetzliche Aufsicht obliegt.
Die Aufgaben der GFK sind mit Partnern wie z.B. Gemeinden vertraglich geregelt:
- Führen des Anlagenkatasters für die Gemeinden: Personen-, Adress-, Anlagen- und Messdaten werden über die FEKO gepflegt
- Führen der Zulassungsliste für Feuerungskontrolleure (Pflichtenhefte)
- Schriftliche Aufforderung der Anlagenbetreiber zur Messung bzw. visuellen Kontrolle
- Verarbeitung eingehende Rapporte und Stellungnahmen an Anlagenbetreiber
- Direktes Inkasso der Administrativgebühr bei den Feuerungskontrolleuren
- Neutrale Auskunfts- und Beratungsstelle bei Geruchsklagen
< Zurück
