Die Geschäftsstelle Feuerungskontrolle (GFK) übernimmt Aufgaben im Bereich der gesetzlich vorgeschriebenen Feuerungskontrolle im Baselland. Sie tut dies im Auftrag des kantonalen Lufthygieneamts, dessen die gesetzliche Aufsicht obliegt. Die Aufgaben der GFK sind mit Partnern wie z.B. Gemeinden vertraglich geregelt:
- Führen des Anlagenkatasters für die Gemeinden: Personen-, Adress-, Anlagen- und Messdaten werden über die FEKO gepflegt
- Führen der Zulassungsliste für Feuerungskontrolleure (Pflichtenhefte)
- Schriftliche Aufforderung der Anlagenbetreiber zur Messung bzw. visuellen Kontrolle
- Verarbeitung eingehende Rapporte und Stellungnahmen an Anlagenbetreiber
- Direktes Inkasso der Administrativgebühr bei den Feuerungskontrolleuren
- Neutrale Auskunfts- und Beratungsstelle bei Geruchsklagen
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